Stopp der Fällaktion der Pappeln in der Eleonorenstraße

Der Orts­beirat Mainz-Kastel erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, dass eine sofor­tige geplante Fäll­ak­tion der Pappeln in der Eleo­no­ren­straße gestoppt wird und der Magis­trat sein weiteres Vorgehen dies­be­züg­lich gemeinsam mit dem Orts­beirat Mainz-Kastel berät.

Begrün­dung: gege­be­nen­falls mündlich.

Geän­derte Fassung:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel erwartet vom Magis­trat der Landes­haup­stadt Wies­baden dass eine sofor­tige geplante Fäll­ak­tion der Pappeln in der Eleo­no­renstr. gestoppt wird und der Magis­trat sein weiteres Vorgehen dies­be­züg­lich gemeinsam mit dem Orts­beirat Mainz-Kastel berät.

Der Orts­beirat Mainz-Kastel fordert vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden dass der größere Teil der Allee von Haus­nummer 24 bis 62 analog wie der Bereich Haus­nummer 2 bis 22 behan­delt und in den „Status Quo“ versetzt wird. Für die bereits vorhan­denen 25 Kirsch­bäume soll eine andere Pflanz­stelle in Mainz-Kastel gesucht werden. Bereits gefällte Pappeln sollen durch gleich­ar­tige Pappeln oder falls möglich durch die gefähr­dete (Rote Liste) Schwarz­pappel (Populus nigra) ersetzt werden. 

Begrün­dung:
Die Eleo­no­ren­straße ist gemäß Arbeits­liste des Landes­amtes für Denk­mal­pflege Hessen zur Denk­mal­to­po­gra­phie Wies­baden (Band III, die Vororte) im Bereich der Haus­num­mern 2 bis 22 Teil einer denk­mal­ge­schützten Gesamt­an­lage im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Hessi­schen Denk­mal­schutz­ge­setzes  (HDSchG). Die Ufer­zone ist nach Auffas­sung der Denk­mal­be­hörden als Teil einer erhal­tens­werten histo­ri­schen Kultur­land­schaft anzu­sehen. Dies soll bei allen Über­le­gungen zur weiteren Entwick­lung in diesem Bereich ange­messen berück­sich­tigt werden.

Das Landesamt für Denk­mal­pflege hat im Nach­gang zu den bereits erfolgten Fällungen seine erheb­li­chen Bedenken ange­meldet und eine entspre­chende Ersatz­pflan­zung, ggf. mit Baum­arten von ähnli­chen Habitus gefordert.

Der Antrag wurde in geän­derter Fassung einstimmig angenommen.